FÖRDERGELDER FÜR IHRE E-COMMERCE PROJEKTE

Förderprogramme für Digitalisierungsprojekte
in Deutschland

Staatliche Förderungen für Ihre digitalen Projekte 2020!

mit Freude möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir zum Förderprogramm go-digital des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zugelassen wurden.
Somit stehen Ihnen für Ihre E-Commerce Projekte im Jahr 2020 bis zu 16.500 € an Fördergeldern zu Verfügung. Die KIRATIK GmbH übernimmt für Sie alle Formalitäten – vom Antrag auf Fördermittel bis zum Nachweis der Verwendung. Sichern Sie sich gleich einen Termin für Anfang 2020, wenn Sie ein Kundenportal, Onlineshop oder eine Webseite erfolgreich umsetzen möchten!

Datenschutz

Die zunehmende Digitalisierung des gesamten Geschäftsalltags ist aktuell eine der größten zukünftigen Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Bund – und Landesregierungen möchten daher KMUs in ihren Digitalisierungsinitiativen unterstützen. Neben vielen weiteren Maßnahmen gehören auch die öffentlichen Förderprogramme dazu.

Jedoch ist die Förderlandschaft unübersichtlich und in jedem Bundesland unterscheiden sich die Programme und die förderfähigen Schwerpunkte. Hier erfahren Sie einen Überblick über die verschiedenen Förderprogrammen.

Vereinbaren Sie mit uns einen unverbindlichen Termin, bei dem wir Sie gerne zu unseren Förderprogrammen und Softwarelösungen beraten.

Foerdergelder

Deutschlandweites Förderprogramm go-digital

Das Bundesministerium für Energie und Wirtschaft unterstützt mit dem Förderprogramm go-digital kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Verwirklichung ihrer IT-Projekte mit Fördergelder von bis zu 16.500€. Als eines der autorisierten Beratungsunternehmen im Förderprogramm "go-digital" des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übernehmen wir alle Formalitäten für Sie - vom Antrag auf Fördermittel bis zum Nachweis der Verwendung.

Förderprogramme der einzelnen Bundesländer

Die Regionen in Deutschland sind abwechslungsreich und verschieden strukturiert. Daher sind lokal angepasste Strategien notwendig, um auf die jeweiligen Bedürfnisse und Gegebenheiten eingehen zu können. Dies berücksichtigen auch die Bundesländer bei ihrer Förderung von Digitalisierungsvorhaben und stellen diverse Programme und Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die sich teilweise stark unterscheiden. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht nach Bundesländer.

Wichtige Förder-Voraussetzung

Die genannten Förderprogramme gelten nur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Die Kategorisierung der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst Unternehmen, die

  1. weniger als 250 Personen Mitarbeiter und
  2. einen Jahresumsatz von max. 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.

Wichtig ist hier, ob es sich bei Ihrem Unternehmen um ein eigenständiges Unternehmen, ein Partnerunternehmen oder ein verbundenes Unternehmen handelt.

Hier finden Sie eine verständliche und umfangreiche PDF zur KMU-Definition von der Europäischen Kommission.

De-minimis Regelung!

Grundsätzlich sind staatliche Beihilfen bzw. Subventionen an Unternehmen in der EU verboten. Sie stellen für das empfangende Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber der Konkurrenz dar. Davon ausgenommen sind jedoch Förderungen, deren Höhe so gering ist, dass eine spürbare Verzerrung des Wettbewerbs ausgeschlossen werden kann. Dabei handelt es sich um so genannte „De-minimis-Beihilfen“. Dies können Zuschüssen, Bürgschaften oder zinsverbilligten Darlehen sein, die der Staat Unternehmen zukommen lässt.

Der De-minimis-Schwellerwert:

Die an ein einziges Unternehmen in Deutschland ausgereichten De-minimis-Beihilfen dürfen im laufenden sowie in den beiden vorangegangenen Jahren einen Wert  von 200.000€ nicht überreichen.

Bei der Beantragung einer Förderung muss eine De-minimis-Erklärung abgegeben werden.

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